Zum Inhalt springen

Belastungsübung der Atemschutzgeräteträger

Auch wir sind weiterhin von der Einschränkungen die Corona mit sich bringt betroffen. In konkretem Fall trifft es unsere Atemschutzgeräteträger. Im Normalfall ist ein jährlicher Besuch der Atemschutzübungsanlage bei der Feuerwehr Bürstadt ein Pflichttermin. Zum einen als Nachweis, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, aber auch als persönliche Bestätigung jedes einzelnen für den Einsatz vorbereitet zu sein. Da die Übungsanlage allerdings seit März 2020 geschlossen ist, war es für uns höchste Zeit selbst eine Übung durchzuführen bei der eine gewisse körperliche Leistung erbracht wird und somit jeder Atemschutzgeräteträger einen Nachweis über seine körperliche Eignung hat.

Bei mehreren Übungsstationen, die ohne zwischenzeitliche Erholungspause zu absolvieren waren, wurde die ansonsten auf der Übungsanlage zu erbringende Belastung abgerufen. So galt es unter anderem eine Übungspuppe mit einem Gewicht von mehr als 90 kg über eine Strecke von etwa 30 Metern zu „retten“, oder etwa eine Leiter mehrfach zu besteigen bis ein Höhenunterschied von insgesamt 20 Metern bewätigt war. Auch eine Laufstrecke die mit zusätzlichen Gewichten zu bewätigen war stand auf dem Programm.

Abschließend sei noch erwähnt, dass alle unsere Atemschützer die gestellte Aufgabe erfüllten und damit weiterhin für den Einsatzdienst geeignet sind.